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Steuern29. Mai 20267 Min Lesezeit

Betriebsausgaben absetzen: Was Selbständige geltend machen können

Jeder Euro Betriebsausgabe senkt deinen Gewinn — und damit deine Steuer. Welche Ausgaben Selbständige geltend machen können, welche Grenzen gelten und wo das Finanzamt genau hinschaut.

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch deine selbständige Tätigkeit veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern deinen Gewinn — und damit die Einkommensteuer. Wer hier nachlässig ist, verschenkt bares Geld. Wer übertreibt, bekommt Ärger mit dem Finanzamt. Beides lässt sich vermeiden.

Typische absetzbare Ausgaben

  • Arbeitsmittel: Laptop, Monitor, Software, Fachbücher, Werkzeug.
  • Büro: Miete, Strom, Internet, Telefon, Büromaterial.
  • Fahrtkosten: betriebliche Fahrten, ÖPNV, Reisekosten.
  • Fortbildung: Kurse, Seminare, Fachkonferenzen.
  • Dienstleister: Steuerberater, Webhosting, Subunternehmer.
  • Versicherungen & Beiträge: Berufshaftpflicht, Kammer-/Verbandsbeiträge.

Sonderfälle mit eigenen Regeln

  • Häusliches Arbeitszimmer: nur unter engen Voraussetzungen voll absetzbar; alternativ greift die Tagespauschale für das Homeoffice.
  • Bewirtung: geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten sind zu 70 % abziehbar — mit ordnungsgemäßem Bewirtungsbeleg (Anlass, Teilnehmer).
  • Geschenke an Geschäftspartner: nur abziehbar bis 50 € netto pro Person und Jahr.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Anschaffungen bis 800 € netto sofort voll absetzbar, darüber über die AfA (Nutzungsdauer).
  • Pkw: bei gemischter Nutzung wird der private Anteil herausgerechnet (Fahrtenbuch oder 1-%-Regel).
Eiserne Regel: Keine Ausgabe ohne Beleg. Das Finanzamt erkennt nur an, was du nachweisen kannst — Rechnung, Quittung oder Kontoauszug. Genau deshalb lohnt es sich, Belege sofort zu erfassen statt am Jahresende zu suchen.

Belege richtig sammeln

Der häufigste Grund für verlorene Betriebsausgaben ist nicht Unwissen, sondern der verlorene Beleg. Erfasse Quittungen am besten direkt unterwegs: Beleg fotografieren, Daten werden automatisch erkannt und der richtigen Kategorie zugeordnet. So geht keine abziehbare Ausgabe mehr unter — und die EÜR ist am Jahresende komplett.

Häufige Fehler

  • Private und betriebliche Ausgaben vermischt (z.B. ein Konto für alles).
  • Bewirtung voll statt zu 70 % angesetzt.
  • Teure Anschaffungen sofort statt über die AfA abgeschrieben.
  • Geschenke über 50 € abgesetzt — komplett nicht abziehbar, nicht nur der Mehrbetrag.

Fazit

Betriebsausgaben sind dein wichtigster legaler Hebel, um die Steuerlast zu senken. Der Schlüssel ist nicht Kreativität, sondern Vollständigkeit und saubere Belege. Trenne Privates von Betrieblichem, kenne die Sondergrenzen — und lass dir bei Zweifelsfällen wie Arbeitszimmer oder Pkw von deinem Steuerberater den Rücken freihalten.

Zuletzt aktualisiert: 29. Mai 2026 · Quellen geprüft

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