Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist die einfachste Form, deinen Gewinn zu ermitteln — und für die große Mehrheit der Selbständigen die richtige. Statt einer aufwendigen doppelten Buchführung stellst du nur gegenüber: Was ist reingekommen, was ist rausgegangen? Die Differenz ist dein Gewinn.
Wer darf die EÜR nutzen?
Die EÜR steht dir offen, wenn du nicht bilanzierungspflichtig bist:
- Freiberufler (z.B. Designer, Entwickler, Berater, Ärzte, Journalisten) — immer, unabhängig von der Höhe des Umsatzes.
- Gewerbetreibende, solange Umsatz und Gewinn unter den gesetzlichen Schwellen bleiben (seit dem Wachstumschancengesetz 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn pro Jahr). Darüber beginnt die Bilanzpflicht.
Das Prinzip: Zufluss und Abfluss (§ 11 EStG)
Anders als bei der Bilanzierung zählt bei der EÜR nicht, wann eine Rechnung gestellt wurde, sondern wann das Geld tatsächlich geflossen ist. Eine Einnahme wird in dem Jahr erfasst, in dem sie auf deinem Konto eingeht; eine Ausgabe in dem Jahr, in dem du sie bezahlst.
Ausnahme sind die regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen rund um den Jahreswechsel (10-Tage-Regel) — die werden dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugeordnet.
Schritt für Schritt zur EÜR
- 1. Betriebseinnahmen erfassen: alle Einnahmen aus deiner Tätigkeit, plus ggf. vereinnahmte Umsatzsteuer und private Nutzungsanteile.
- 2. Betriebsausgaben sammeln: alles, was betrieblich veranlasst ist — von Software über Büromaterial bis Fahrtkosten. Jede Ausgabe braucht einen Beleg.
- 3. Abschreibungen (AfA) berücksichtigen: Anschaffungen über 800 € netto werden nicht sofort, sondern über die Nutzungsdauer verteilt abgesetzt.
- 4. Umsatzsteuer behandeln: Als Regelbesteuerter sind vereinnahmte und gezahlte USt sowie Zahlungen ans Finanzamt Teil der EÜR. Als Kleinunternehmer rechnest du brutto und lässt die USt-Zeilen leer.
- 5. Anlage EÜR übermitteln: Das Ergebnis trägst du in die Anlage EÜR ein und reichst sie elektronisch über ELSTER mit deiner Steuererklärung ein.
Häufige Fehler
- Privatentnahmen als Betriebsausgabe gebucht — beides muss sauber getrennt sein.
- Größere Anschaffungen sofort voll abgesetzt statt über die AfA verteilt.
- Belege fehlen — ohne Beleg keine Ausgabe, das ist die eiserne Regel der Finanzämter.
- Zufluss-Abfluss-Prinzip ignoriert und nach Rechnungsdatum statt Zahldatum gebucht.
Mit Software automatisch
Eine gute Buchhaltung erstellt die EÜR praktisch nebenbei: Du erfasst Rechnungen und Belege, die Software ordnet sie zu und summiert sie nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Accolink bereitet die EÜR für das Anlage-EÜR-Formular auf und liefert dir auf Wunsch den passenden DATEV-Export für den Steuerberater gleich mit.
Fazit
Die EÜR ist kein Hexenwerk: Einnahmen minus Ausgaben, sauber nach Zahldatum, Belege vollständig, größere Anschaffungen über die AfA. Wer laufend statt einmal im Jahr erfasst, spart sich Stress — und mit der richtigen Software entsteht die EÜR fast von selbst. Steuerlich komplexe Fälle gehören trotzdem in die Hände deines Steuerberaters.
