Als Selbständiger gibst du mehr als nur den klassischen Mantelbogen ab. Welche Formulare genau dazukommen, hängt von deiner Tätigkeit und deinem Umsatzsteuer-Status ab. Hier die Struktur, mit der du nichts vergisst.
Welche Anlagen brauchst du?
- Anlage EÜR: deine Gewinnermittlung — Einnahmen minus Ausgaben. Pflicht für (fast) jeden Selbständigen.
- Anlage S oder Anlage G: S für Freiberufler (selbständige Arbeit), G für Gewerbetreibende. Hier landet dein Gewinn aus der EÜR.
- Umsatzsteuererklärung: als Regelbesteuerter Pflicht. Kleinunternehmer sind seit 2024 davon befreit.
- Anlage Vorsorgeaufwand & Co.: für Kranken-, Renten- und weitere abziehbare Versicherungen — auch als Selbständiger relevant.
Welche Fristen gelten?
Wer die Steuererklärung selbst abgibt, hat in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist deutlich (üblicherweise bis Ende Februar des übernächsten Jahres). Die genauen Stichtage können sich ändern — prüfe sie für dein Steuerjahr.
Schritt für Schritt vorbereiten
- 1. EÜR fertigstellen — Einnahmen, Ausgaben und AfA vollständig.
- 2. Belege prüfen — ist alles erfasst und nachweisbar?
- 3. Gewinn in die Anlage S/G übertragen.
- 4. Umsatzsteuererklärung erstellen (falls regelbesteuert).
- 5. Alles über ELSTER elektronisch übermitteln.
Wie Software dir hilft
Der mit Abstand größte Zeitfresser ist das Zusammensuchen der Zahlen. Wenn deine Buchhaltung das ganze Jahr sauber läuft, ist die Steuererklärung am Ende fast nur noch Übertragen. Accolink bereitet EÜR und UStVA auf und liefert per DATEV-Export alles, was dein Steuerberater braucht — ohne Sammelmappe.
Fazit
Die Steuererklärung als Selbständiger ist kein Mysterium, sondern eine Reihe klar definierter Anlagen. Wer die EÜR sauber führt, Belege vollständig hat und die Fristen kennt, kommt gut durch. Den Rest erledigt eine ordentliche Buchhaltung — oder der Steuerberater, dem du dank sauberer Daten weniger zahlst.
